Mietminderung bei Schimmel

Ist Schimmel ein Grund für Mietminderung? Gerade in Altbauwohnungen ist es in vielen Mietobjekten ein Problem: die Schimmelbildung. Aber auch bei saniertem Altbau sollten Sie sich vor Schimmel in Acht nehmen. Schimmel stellt nicht nur ein unästhetisches Gesamtbild dar, sondern es kann auch zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Regelmäßig kommt es aufgrund von Schimmelbildung zu Streits zwischen Mieter und Vermieter. Informieren Sie sich jetzt, wann es ein Anrecht auf Mietminderung gibt und gehen Sie verzichtbaren Auseinandersetzungen aus dem Weg.

Ursache für Schimmelbildung

Mietminderung nach Schimmelbildung in der Mietswohnung

Schimmel entsteht, wo sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt und es nicht mehr trocknet. Falsches Verhalten beim Lüften (bspw. nach dem Duschen, bei fensterlosem Bad oder nach dem Kochen) oder beim Heizen können Schimmel verursachen. Auch ein Rohrbruch, ein undichtes Dach, Wasser im Mauerwerk oder Baumängel kann eine Schimmelbildung nach sich ziehen.

Häufig kommt es im Badezimmer, der Küche oder im Bereich der Fenster zu Schimmelbildung. Aber auch Decken, Wände oder hinter Tapeten sind nicht sicher. Schimmel lässt sich durch dunkle Flecken an den entsprechenden Stellen erkennen. Ein Schimmeltest gibt schnell Gewissheit, um welche Schimmelarten es sich genau handelt und kann von jedem selbst durchgeführt werden.

Eine Schimmelbildung kann unterschiedliche Ausmaße annehmen und entscheidet über das Recht auf Mietminderung mit. Hier ein interessanter Artikel eines Anwalts zu diesem Thema.

Wann haben Sie ein Recht auf Mietminderung?

Sie haben ein Anrecht auf Mietminderung, wenn der Vermieter selbst für die Schimmelbildung verantwortlich ist bspw. bei Baumängeln. Stellt der Schimmel eine Gefährdung der Gesundheit dar, so können Sie ebenfalls einen Anspruch auf Mietminderung gelten machen.

Außerdem besteht ein Anrecht auf Nachbesserung durch den Vermieter, sollte der Vermieter nicht nachkommen, steht Ihnen die Mietminderung zu.

Ein weiterer Indikator für das Anrecht und die Höhe der Mietminderung ist das Ausmaß der Schimmelbildung. Haben Sie eine bereits angeschimmelte Wohnung angemietet, so liegt kein Anrecht auf Mietminderung vor.

Fazit: Mietminderung ja oder nein?

Haben Sie den Schimmel selbst zu verantworten, so entfällt Ihr Anspruch auf Mietminderung. Ist der Vermieter schuldtragend, so besteht ein Recht auf Mietminderung. Entdecken Sie Schimmel in Ihrer Wohnung, dann stehen sie in der Verantwortung zu beweisen, dass Sie für die Schimmelbildung unschuldig sind.

Natürlich kann und darf ich hier keine Rechtsberatung geben. Ich habe lediglich versucht Informationen verständlich wiederzugeben. Für konkrete Anfragen, kontaktieren Sie bitte Ihren Anwalt!

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